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Dokument-ID: 695410
3.2.7 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
UID-Nummer des Rechnungsausstellers
Nur wenn der Unternehmer im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug nicht besteht, muss er in seiner Rechnung keine UID-Nummer anführen (zB Kleinunternehmer).