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Dokument-ID: 482443
7.3.7 Zeitpunkt der Prüfung der Fehlerhaftigkeit (PHG)
Das PHG legt selber fest, dass als maßgeblicher Zeitpunkt der Prüfung das erstmalige In-Verkehr-Bringen anzusehen ist. Ein Produkt wird daher nicht schon deshalb fehlerhaft, weil zu einem späteren Zeitpunkt ein verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht wird. Die weitere Produktentwicklung und Verbesserung kann daher nicht dazu führen, dass ein Hersteller durch eine Produktverbesserung gleichzeitig seine bisherige Produktpalette als fehlerhaft deklassiert.