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Dokument-ID: 381875
1.1 Inhalt des vorvertraglichen Schuldverhältnisses
Gesetzliche Pflicht, Inhalt und Umfang
Das vorvertragliche Schuldverhältnis entsteht unmittelbar aufgrund des Gesetzes und somit unabhängig vom Parteiwillen. Für die Begründung des vorvertraglichen Schuldverhältnisses ist es auch unmaßgeblich, ob das in Aussicht genommene Geschäft schlussendlich zustande kommt oder nicht. Durch das vorvertragliche Schuldverhältnis werden vor allem Aufklärungspflichten, sowie Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Partner und seinen Rechtsgütern begründet.