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Dokument-ID: 295055
6.9 Empfohlenes Vertragsschema
Für die Errichtung jedes Kaufvertrages empfiehlt es sich, nachstehendes Vertragsschema einzuhalten:
I. Vertragsbezeichnung und Parteien
Die Überschrift des Vertrages soll die Art des Vertrages bezeichnen. Ob die Bezeichnung zutreffend ist, hängt allerdings von der inhaltlichen Beurteilung des Rechtsgeschäftes ab.