10.5 Dokumentation von Hinweisen
§ 9 enthält Bestimmungen zu der Bestätigung des Eingangs eines Hinweises, der Aufzeichnung oder Protokollierung und weiterer Vorgänge der Abgabe eines Hinweises bei einer internen oder externen Stelle. Aufgrund § 13 Abs 5 und § 17 Abs 2 HSchG haben Hinweisgeber das Recht auf persönliche Zusammenkunft zur Besprechung des Hinweises mit einem Mitarbeiter der internen und externen Stelle innerhalb von 14 Tagen. In diesem Zusammenhang regelt § 9 Abs 4 HSchG, ob und inwieweit das mündliche Gespräch dokumentiert werden kann.