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Dokument-ID: 294991
6.2 Verschiedene Typen von Kaufverträgen
Für den rechtswirksamen Abschluss eines Kaufvertrages ist lediglich die Einigung der Parteien über Kaufgegenstand und Kaufpreis erforderlich. Darüber hinaus sind sie bei der vertraglichen Gestaltung relativ frei. Daher kann man aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder redlicher Verkehrssitte verschiedene Typen von Kaufverträgen unterscheiden, wobei die am häufigsten vorkommenden Typen gesetzlich geregelt sind. Hierzu zählen: