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Dokument-ID: 695335
3.2.1 Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
Als Aussteller einer Rechnung kommt nur der leistende Unternehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter (zB Ausstellung der Rechnung durch den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren) in Betracht.