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Dokument-ID: 387082
1.1 Anschaffungskosten
Kurzbeschreibung
Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden müssen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugerechnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind hingegen abzuziehen (§ 203 Abs 2 UGB).