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Dokument-ID: 1109785
7.1.1 Vorfragen zur Errichtung einer Patientenverfügung
Um eine fehlerfreie Patientenverfügung errichten zu können, müssen fünf zentrale Bedingungen erfüllt sein:
- Der Patient muss sich im Errichtungszeitpunkt der Patientenverfügung in einem geistig und psychisch stabilen Zustand befinden. Hiermit soll gewährleistet sein, dass dem Patienten die möglichen Folgen seiner Patientenverfügung bewusst sind.
- Es muss gewährleistet sein, dass die abgegebene Erklärung dem tatsächlichen Willen des Patienten entspricht. Liegt ein Willensmangel vor oder ist die Patientenverfügung durch Druckausübung oder Drohungen zustande gekommen, verliert sie ihre Wirksamkeit.
- Eine Patientenverfügung muss im Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen stehen. Beispielsweise darf mit einer Patientenverfügung nicht der Wunsch auf die in Österreich verbotene aktive direkte Sterbehilfe ausgedrückt werden.
- Hat sich der medizinische Wissenschaftsstand seit Errichtung der Patientenverfügung wesentlich geändert, ist eine Patientenverfügung nicht wirksam.
- Wenn der Patient selbst die Patientenverfügung ausdrücklich widerruft, ist sie unwirksam. Das gilt auch für Verhaltensweisen, die eindeutig nahelegen, dass der Patient einen Widerruf der Patientenverfügung wünscht – beispielsweise durch eigenhändige Vernichtung der Patientenverfügung.