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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Der Sanierungsplan

Der Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplanes kann nur vom Schuldner bzw vom schuldnerischen Unternehmen (§§ 140 ff IO)gestellt werden. Der Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplanes kann auch von einer natürlichen Person gestellt werden, die kein Unternehmen betreibt. Der Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplanes kann entweder mit dem Antrag auf Eröffung des Insolvenzverfahrens oder nach Erteilung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Der Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplanes ist nicht mit der Einleitung eines Sanierungsverfahrens gleichzusetzen.

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