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Dokument-ID: 890495
3.4 Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
Im Hinblick auf eine spätere Geltendmachung von Forderungen gegenüber zahlungsunwilligen Schuldnern empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung die Weichen in Richtung einer leichteren Eintreibung bzw einer Reduktion des Ausfallsrisikos zu erstellen. Nachfolgend seien hierfür einige vertragliche Regelungen genannt, die zu einer effizienteren Eintreibung oder einem geringeren Ausfallrisiko führen können.