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Dokument-ID: 244507
1.1.1 Ehepakte zwischen Ehegatten
Grundlagen
Ehepakte
Ehepakte sind Verträge zur Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten (Koziol-Welser, Bürgerliches Recht I15, S 535; § 1217 ABGB). Sie ändern den dispositiven gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung ab. Diese sind auf gleicher Weise auf eingetragene Partner anzuwenden.