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Dokument-ID: 622741
7.1.1 Verein – Allgemeines
Bei einem Verein handelt es sich um einen
- freiwilligen,
- auf Dauer angelegten,
- aufgrund von Statuten organisierten Zusammenschlusses
- mindestens zweier Personen
- zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.