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Dokument-ID: 878226
Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016)
§ 118. Compliance-Funktion
Die Compliance-Funktion hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Beratung des Vorstands bzw. des Verwaltungsrats und der geschäftsführenden Direktoren in Bezug auf die Einhaltung der für den Betrieb der Vertragsversicherung geltenden Vorschriften,
- Beurteilung der möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfelds auf die Tätigkeit des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens und
- Identifizierung und Beurteilung des mit der Nicht-Einhaltung der rechtlichen Vorgaben verbundenen Risikos (Compliance-Risiko).