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Dokument-ID: 1261682
4.6.2 Wie funktioniert das Gesamtkostenverfahren?
Beim Gesamtkostenverfahren (GKV) werden den um die Erlösschmälerungen bereinigten Periodenerlösen die gesamten Kosten der Periode gegenübergestellt. Entspricht die erstellte nicht der abgesetzten bzw abzusetzenden Leistung, weil es Erhöhungen oder Reduktionen beim Lagerbestand an Halb- und Fertigerzeugnissen gibt, so sind die Periodenerlöse um die Herstellkosten dieser Bestandsveränderungen bzw aktivierten Eigenleistungen zu korrigieren.