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Helmut Siller - Stefan Grbenic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1.8 Wie unterscheidet sich der unternehmens-rechtliche vom steuerrechtlichen Betriebsvermögensvergleich?

Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt sich der Gewinn nach folgendem Schema:

Reinvermögen 31.12.

- Reinvermögen 01.01.

+ Entnahmen

- Einlagen

= Gewinn/Verlust

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