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Neu Dokument-ID: 1265792

Helmut Siller - Stefan Grbenic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.5.9 Wie verläuft die Sozialversicherungsprüfung im Rahmen der GPLB?

Gemäß • [Fußnote: Siehe dazu Frage 6.4.5. § 41a Abs 1 ASVG haben die Krankenversicherungsträger die „Einhaltung aller für das Versicherungsverhältnis maßgebenden Tatsachen“ zu prüfen. Diese Prüfung wird als „Sozialversicherungsprüfung“ bezeichnet und es werden in Abs 1 die Prüfgegenstände beispielhaft angeführt (zB Prüfung der Grundlagen von Geldleistungen).

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