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Dokument-ID: 1264501
6.1.12 Welche Vereinfachung gibt es für Klein-unternehmer bei der Gewinnermittlung?
Kleinunternehmer sind Unternehmer, die ihr Unternehmen entweder im Inland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat betreiben und deren Umsätze die Grenze von EUR 55.000 (gilt seit 01.01.2025) weder im laufenden noch im vorherigen Kalenderjahr überschritten haben.