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Dokument-ID: 1264447
6.1.3 Wann sind Einnahmen bzw Ausgaben zeitlich zu erfassen?
Die Ermittlung des Einkommens erfolgt idR stets für das Kalenderjahr, Einnahmen bzw Ausgaben müssen daher jeweils einer bestimmten Periode zugeordnet werden. Es stellt sich daher die Frage, ob der Zeitpunkt der Bezahlung der Rechnung oder aber der Zeitpunkt der Erbringung einer Leistung die entscheidende Grundlage für den Ansatz von Einnahmen bzw Ausgaben bildet. Für die zeitliche Zurechnung kennt das Einkommensteuerrecht folgende zwei Prinzipien: