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Helmut Siller - Stefan Grbenic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2.4 Was unterliegt der USt und was ist davon steuerbefreit?

Steuerbare Umsätze

Der Umsatzsteuer unterliegen folgende Vorgänge:

  1. Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt,
  2. der Eigenverbrauch im Inland,
  3. die Einfuhr von Gegenständen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten),
  4. der innergemeinschaftliche Erwerb (Einfuhr von Waren aus der EU). In diesem Fall kommt es zur Verrechnung der Erwerbsteuer. • [Fußnote: Siehe dazu Frage 6.2.22.

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