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Dokument-ID: 1264906
6.2.4 Was unterliegt der USt und was ist davon steuerbefreit?
Steuerbare Umsätze
Der Umsatzsteuer unterliegen folgende Vorgänge:
- Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt,
- der Eigenverbrauch im Inland,
- die Einfuhr von Gegenständen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten),
- der innergemeinschaftliche Erwerb (Einfuhr von Waren aus der EU). In diesem Fall kommt es zur Verrechnung der Erwerbsteuer. • [Fußnote: Siehe dazu Frage 6.2.22.]