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Helmut Siller - Stefan Grbenic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.8 Wie ist die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen?

Einkommensteuer

Durch die Ökosoziale Steuerreform traten ab 01.03.2022 ausdrückliche gesetzliche Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen in Kraft, durch die eine Einbeziehung in die Einkünfte aus Kapitalvermögen und den besonderen Steuersatz von 27,5 % erfolgt.

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