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Helmut Siller - Stefan Grbenic | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.2 Nach welchen Kriterien sollen Kostenstellen eingerichtet werden?

Kostenstellen sind Gemeinkostenplanungs-, -erfassungs-, -verantwortungs- und -abrechnungsbereiche. Die Kostenstellengrenzen sollten sich mit den Grenzen der Kosten- und Leistungsverantwortlichkeit von Mitarbeitern (Kostenstellenverantwortliche) decken.

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