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Dokument-ID: 1261320
4.3.2 Nach welchen Kriterien sollen Kostenstellen eingerichtet werden?
Kostenstellen sind Gemeinkostenplanungs-, -erfassungs-, -verantwortungs- und -abrechnungsbereiche. Die Kostenstellengrenzen sollten sich mit den Grenzen der Kosten- und Leistungsverantwortlichkeit von Mitarbeitern (Kostenstellenverantwortliche) decken.