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Dokument-ID: 1262276
4.7.4 Preisuntergrenzen
Preisuntergrenzen (PUG) beziehen sich auf den Absatzmarkt. Sie können als Preise definiert werden, bei deren Unterschreitung die betreffenden Produkte im Hinblick auf die Erreichung des Unternehmensziels nicht mehr verkauft werden sollten. Sie stellen nur Untergrenzen im Verkauf dar, aber keine Zielwerte.