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Helmut Siller - Stefan Grbenic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.5.2 Wie gestaltet sich die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung?

Seit 01.01.2019 ersetzt ein neues System der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) die bis 31.12.2018 bestehenden Meldeprozesse. Über ein Clearingsystem werden Dienstgeber elektronisch über eventuelle Unstimmigkeiten bei der Meldung informiert und können diese korrigieren. So können sie gemeldete Beitragsgrundlagen im Weg der Selbstabrechnung innerhalb von zwölf Monaten ohne Sanktionen und ohne Verzugszinsen richtigstellen. Voraussetzung ist ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) bzw die Verwendung von ELDA online.

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