6.1.6 Werden nachhaltige Verluste aus einer Tätigkeit anerkannt?
Verluste aus einer Einkunftsart werden idR steuerlich anerkannt, dh sie kürzen das Einkommen und damit die Steuerbemessungsgrundlage.
Ist aus einer Tätigkeit hingegen mittel- bis langfristig kein positiver Gesamterfolg zu erwarten – etwa weil die Betätigung aus einem Hobby oder einer sonstigen privaten Neigung heraus betrieben wird – fallen diese unter den Begriff der „Liebhaberei“. Auftretende Verluste sind dann steuerlich unbeachtlich und dürfen weder mit anderen Einkunftsarten ausgeglichen noch in Folgejahren vorgetragen werden.