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Dokument-ID: 1260835
2.5.4 Wie werden die Kennzahlen nach dem URG berechnet und was sagen sie aus?
Die Kennzahlen nach dem Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) zeigen einen Reorganisationsbedarf für das Unternehmen an. Ziel ist die rechtzeitige Einleitung betriebswirtschaftlicher Reorganisationsmaßnahmen. Unter Reorganisation versteht man dabei nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durchgeführte Maßnahmen zur Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines im Bestand gefährdeten Unternehmens, um dessen nachhaltiges Überleben sicherzustellen.