Neu
Dokument-ID: 1264507
6.1.13.4 Nächtigungsgelder bei Inlandsreisen
Für Nächtigungen im Inland können die Kosten der Nächtigung inkl Frühstück lt Belegen steuerfrei vom Arbeitgeber ausbezahlt werden. Erfolgt kein belegmäßiger Nachweis, können pauschal EUR 17,00 pro Nacht (2024: EUR 15,00) steuerfrei belassen werden. Nächtigungsgeld kann nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten steuerfrei ausgezahlt werden.