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Dokument-ID: 1259580
2.2.7 Wie wird geleastes Vermögen bilanziert?
Leasing ist eine Vertragsart, die im österreichischen Zivilrecht nicht gesondert geregelt ist. Generell werden darunter langfristige Gebrauchsüberlassungsverträge verstanden, die sowohl Elemente eines Kauf- als auch eines Mietvertrages enthalten. Üblicherweise verpflichtet sich der Leasinggeber, dem Leasingnehmer einen Leasinggegenstand gegen Leasingentgelt zu überlassen.