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Dokument-ID: 1265484
6.2.18 Wo liegt der Leistungsort bei Lieferungen?
Die Feststellung des Ortes einer Lieferung ist ausschlaggebend dafür, nach welchen Rechtsvorschriften diese zu versteuern ist. Liegt der Lieferort im Inland, gilt das österreichische UStG. Liegt der Lieferort im Ausland, sind die für das jeweilige Land geltenden umsatzsteuerlichen Vorschriften anzuwenden.