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Neu Dokument-ID: 1264506

Helmut Siller - Stefan Grbenic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1.13.3 Tagesgelder bei Inlandsreisen

Eine Inlandsreise liegt vor, wenn

  • sich der Steuerpflichtige aus betrieblichem oder beruflichem Anlass mindestens 25 km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit (Betriebstätte) entfernt,
  • eine Reisedauer von mehr als drei Stunden vorliegt und
  • kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird.

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