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Dokument-ID: 1265784
6.5.6 Wie sind Arbeitnehmer bei der ÖGK anzumelden und was gilt für Selbstständige?
Anmeldung von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer (echte und freie Dienstnehmer, fallweise Beschäftigte, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte) müssen vor Arbeitsantritt bei der zuständigen ÖGK angemeldet werden. Diese Anmeldung kann auf zwei Arten erfolgen: