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Dokument-ID: 1264909
6.2.7 Welche Steuersätze gibt es?
Das Umsatzsteuergesetz kennt folgende Steuersätze:
Normalsteuersatz
Der Normalsteuersatz beträgt 20 % von der Bemessungsgrundlage und gilt für Lieferungen, sonstige Leistungen, Einfuhr, Eigenverbrauch und innergemeinschaftliche Erwerbe. Er ist immer dann anzuwenden, wenn keine Sondervorschriften in Betracht kommen (zB Steuerbefreiungen, ermäßigter Steuersatz).