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Dokument-ID: 1262278
4.7.6 Preisobergrenzen
Bei der Bestimmung von Preisobergrenzen (POG) geht es um die Frage, bis zu welchem Beschaffungspreis eines bestimmten Produktionsfaktors (zB Rohstoff, Halbfabrikat, Arbeitsstunden) die Fertigung des damit herzustellenden Endprodukts aufrechterhalten bzw ausgeweitet werden sollte.