2.1 Grundlagen
Unter dem Begriff „Bilanzierung“ ist im engeren Sinne die Erstellung einer Bilanz zu verstehen. Im weiteren Sinne werden darunter sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten verstanden. Diese können auch die Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung, eines Anhangs oder Lageberichts umfassen.
Die Bilanzierung ist Teil des externen Rechnungswesens, welches die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nach außen abbildet. Ihre Informationsadressaten sind externe Personen, wie Banken, Lieferanten, Finanzbehörden und Konkurrenten. Dadurch unterscheidet sie sich wesentlich von Instrumenten des internen Rechnungswesens, wie der Kostenrechnung, deren Aussagen für im Unternehmen operativ tätige Personen, wie Führungskräfte und das Management, relevant sind.
Das externe Rechnungswesen weist im Unterschied zum internen Rechnungswesen einen geregelten zeitlichen Bezugsrahmen auf. Die Bilanzerstellung erfolgt üblicherweise einmal jährlich. Abweichend davon erstellen große Unternehmen unterjährig Quartals- oder Monatsabschlüsse.
Die Grundlage der Bilanzierungsarbeiten bildet die Finanzbuchhaltung, in der die einzelnen Geschäftsfälle unterjährig bereits chronologisch und systematisch erfasst wurden. Mit Ende des Geschäftsjahres werden diese Bücher im Rahmen der Bilanzierung systematisch abgeschlossen und daraus der Periodenerfolg, die Bemessungsgrundlage für Steuern und Ausschüttungen, ermittelt. Das Ergebnis der Bilanzierungsarbeiten ist der Jahresabschluss.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB), des Einkommensteuergesetzes (EStG) und der Bundesabgabenordnung (BAO). Welche Vorschriften anwendbar sind, hängt insbesondere von der Rechtsform und von Umsatzgrenzen ab.
Die nachfolgenden Fragestellungen sollen schwerpunktmäßig darüber Aufschluss geben, welche Regelungen bei der Jahresabschlusserstellung zu beachten sind, wie sich unterschiedliche Sachverhalte auf das Bilanzbild auswirken und welchen erweiterten Informationspflichten nachzukommen ist.