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Helmut Siller - Stefan Grbenic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.5.5 Wer ist nach dem ASVG bzw nach dem GSVG versichert?

Versicherung nach dem ASVG

Nach dem ASVG sind versichert:

  • Dienstnehmer (Angestellte, Arbeiter),
  • den Dienstnehmern gleichgestellte selbstständig Erwerbstätige (zB Geschäftsführer unter bestimmten Bedingungen), • [Fußnote: Näheres zum Fremdgeschäftsführer und zum Gesellschafter-Geschäftsführer siehe Frage 6.5.7.
  • Lehrlinge,
  • Kinder, Enkel und Wahlkinder, die unter bestimmten Voraussetzungen im Betrieb der Eltern, Großeltern,Wahl- oder Stiefeltern tätig sind,
  • in Ausbildung stehende Personen (Rechtspraktikanten, Apotheken-Aspiranten, in Ausbildung stehende Ärzte),
  • Heimarbeiter,
  • Pensionisten in der Krankenversicherung.

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