Neu
Dokument-ID: 1265616
6.5.5 Wer ist nach dem ASVG bzw nach dem GSVG versichert?
Versicherung nach dem ASVG
Nach dem ASVG sind versichert:
- Dienstnehmer (Angestellte, Arbeiter),
- den Dienstnehmern gleichgestellte selbstständig Erwerbstätige (zB Geschäftsführer unter bestimmten Bedingungen), • [Fußnote: Näheres zum Fremdgeschäftsführer und zum Gesellschafter-Geschäftsführer siehe Frage 6.5.7.]
- Lehrlinge,
- Kinder, Enkel und Wahlkinder, die unter bestimmten Voraussetzungen im Betrieb der Eltern, Großeltern,Wahl- oder Stiefeltern tätig sind,
- in Ausbildung stehende Personen (Rechtspraktikanten, Apotheken-Aspiranten, in Ausbildung stehende Ärzte),
- Heimarbeiter,
- Pensionisten in der Krankenversicherung.