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Helmut Siller - Stefan Grbenic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.5.3 Was unterscheidet (echten) Dienstvertrag, freien Dienstvertrag und Werkvertrag?

Übersicht

 

Echter Dienstvertrag

Freier Dienstvertrag

Werkvertrag

Merkmale: • [Fußnote: Genaueres zu den Merkmalen und zur Unterscheidung von (echtem) Dienstvertrag, freiem Dienstvertrag und Werkvertrag siehe bereits die Frage 4.2.4.

Vertragstyp

DauerschuldverhältnisDauerschuldverhältnisZielschuldverhältnis
LeistungsverpflichtungDienstleistungWirkenWerk
Persönliche Abhängigkeitjaneinnein
Wirtschaftliche AbhängigkeitjaidR janein
Sachliche Abhängigkeitjajaja
Erfolgsverpflichtungneinneinja
Konkurrenzverbotjanein (keine bzw nur wenige Auftraggeber)allgemeines Auftreten am Markt
Rechtsfolgen:
Geltung des Arbeitsrechtsjateilweise (nicht zB UrlG, EFZG, AZG, AngG)nein
Geltung Kollektivvertragjaneinnein

Rechtsfolgen:

Unternehmer iSd UStG

nein

ja

ja

BMSVG-Beiträge

ja

ja

ja

Arbeitslosenversicherung

ja

ja

nein (aber Optingin)

Lohnsteuerpflicht

ja

nein (ESt)

nein (ESt)

Lohnnebenkosten

ja

ja

nein

Abfertigungsanspruch

ja

nein

nein

Sonderzahlungen

ja

nein

nein

Urlaubsanspruch

ja

nein

nein

Entgeltfortzahlung bei Krankenstand

ja

nein

nein

Überstundenvergütung

ja

nein

nein

Lohnzettel

ja

nein

nein

Steuererklärung

Arbeitnehmerveranlagung

ESt-Erklärung

ESt-Erklärung

Meldepflicht gem § 109a EStG

nein

ja

nein

zuständiger SV-Träger

ÖGK

ÖGK

SVS

Anmeldung bei ÖGK

ja (durch AG)

ja (durch AG)

nein

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