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Dokument-ID: 1259571
2.2.4 Wie wird Sachanlagevermögen bilanziert?
Als Sachanlagevermögen werden sämtliche Vermögensgegenstände ausgewiesen, die körperlich greifbar sind, sowie geleistete Anzahlungen und grundstücksgleiche Rechte. Bei diesem dauernd dem Geschäftsbetrieb dienenden Vermögen kann es sich sowohl um bewegliche, unbewegliche, abnutzbare als auch um nicht abnutzbare Gegenstände handeln.