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Dokument-ID: 1259705
2.2.18 Wie wird bei Überschuldung bilanziert?
Buchmäßige Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden eines Unternehmens größer sind als sein Vermögen. Gründe dafür können insbesondere eine nachhaltig wirtschaftlich schlechte Entwicklung sowie zu hohe Entnahmen bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen sein. Bei Letzteren ist die buchmäßige Überschuldung im Sinne des Gläubigerschutzes insoweit unproblematisch, als die Haftung im Regelfall auf die Gesellschafter durchgreift.