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Dokument-ID: 1264526
6.1.14.1 Begünstigtes Anlagevermögen
Voraussetzung ist die Anschaffung bzw Herstellung von neuen, abnutzbaren, körperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren.