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Dokument-ID: 1259565
2.2.1 Wie wird die planmäßige Abschreibung ermittelt?
Bei zeitlich begrenzt nutzbaren Vermögensgegenständen (abnutzbare Gegenstände) ist nach Ermittlung der Abschreibungsbasis (Anschaffungs- oder Herstellungskosten) die geplante Nutzungsdauer zu ermitteln. Dabei sind sämtliche wirtschaftlichen und/oder technischen Einflüsse zu berücksichtigen.