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Dokument-ID: 1259570
2.2.3 Wie wird immaterielles Anlagevermögen bilanziert?
Der Begriff des immateriellen Anlagenguts ist gesetzlich nicht definiert. In der Regel werden aber all jene Vermögensgegenstände darunter verstanden, die körperlich nicht fassbar und dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.