Neu
Dokument-ID: 879686
Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016)
§ 281. Gemeinsame Bestimmungen für Solvabilitäts-, Sanierungs- und Finanzierungsplan
Der Solvabilitäts-, der Sanierungs- und der Finanzierungsplan haben folgenden Mindestinhalt aufzuweisen:
- die voraussichtlichen Provisionsaufwendungen und die sonstigen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb,
- die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das Erstversicherungsgeschäft sowie das übernommene und abgegebene Rückversicherungsgeschäft,
- eine Prognose der Solvenzbilanz,
- Schätzungen der finanziellen Ressourcen, die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß dem 1. Abschnitt des 8. Hauptstücks, der Mindesteigenkapitalanforderung und der Solvenzkapitalanforderung zur Verfügung stehen, und
- umfassende Angaben zur Rückversicherungspolitik.