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Dokument-ID: 183820
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 286. Kinderzuschüsse
Zu den Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters, ausgenommen den Knappschaftssold, und zur Knappschaftsvollpension werden Kinderzuschüsse gewährt. Für sie gilt § 262 entsprechend.
(BGBl. I Nr. 14/2026)