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Neu Dokument-ID: 068931

Vorschrift

Bundesabgabenordnung (BAO)

Inhaltsverzeichnis

B. Kosten im Verbrauchsteuer- und Monopolverfahren

§ 314.

idF BGBl. I Nr. 132/2002 | Datum des Inkrafttretens 14.08.2002

Im Verbrauchsteuer- und Monopolverfahren besteht Kostenpflicht

  1. für alle Amtshandlungen, die auf Antrag zu einer vom Antragsteller gewünschten bestimmten Zeit vorgenommen werden;
  2. für besondere Überwachungsmaßnahmen im Sinn des § 155;
  3. für die zweite und jede weitere Alkoholfeststellung innerhalb eines Kalendermonats in derselben Verschlussbrennerei, wenn sie im Interesse des Inhabers der Brennerei vorgenommen wird;
  4. für die Vergällung von Alkohol;
  5. für Sachverständigengutachten und für chemische oder technische Untersuchungen von Waren anläßlich der Prüfung von Anträgen auf Gewährung von Begünstigungen.
  6. (Anm. d. Red.: Aufgehoben durch BGBl Nr 681/1994)