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Dokument-ID: 779264
5.1 Mitarbeiterrabatte
Sämtliche Berufsgruppen haben Anspruch auf einen allgemeinen Freibetrag bzw eine Freigrenze für Mitarbeiterrabatte. Voraussetzung für die Befreiung ist, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiterrabatt allen Mitarbeitern oder zumindest bestimmten Gruppen von Mitarbeitern einräumt.