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Dokument-ID: 878207
5. Hauptstück
1. Abschnitt
Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016)
5. Hauptstück
Governance
1. Abschnitt
Allgemeine Anforderungen
§ 106. Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Vorstands bzw. des Verwaltungsrats
Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens ist für die Einhaltung der für den Betrieb der Vertragsversicherung geltenden Vorschriften und der anerkannten Grundsätze eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs verantwortlich.