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Dokument-ID: 559876
Achter Abschnitt
Unternehmensgesetzbuch (UGB)
Achter Abschnitt
Zahlungsverzug
§ 455. Anwendungsbereich
Dieser Abschnitt gilt für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern sowie für Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer und einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.
(BGBl. I Nr. 50/2013)