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Neu Dokument-ID: 184789

Vorschrift

Bankwesengesetz (BWG)

Inhaltsverzeichnis

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

  1. Zinsen und ähnliche Erträge
    darunter:
    aus festverzinslichen Wertpapieren

  2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

I. NETTOZINSERTRAG

  1. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen

    1. Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren

    2. Erträge aus Beteiligungen

    3. Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen

  2. Provisionserträge

  3. Provisionsaufwendungen

  4. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften

  5. Sonstige betriebliche Erträge

II. BETRIEBSERTRÄGE

  1. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

    1. Personalaufwand
      darunter:

      aa)

      Löhne und Gehälter

      bb)

      Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge

      cc)

      sonstiger Sozialaufwand

      dd)

      Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung

      ee)

      Dotierung der Pensionsrückstellung

      ff)

      Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen

    2. sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)

  2. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände

  3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN

(Anm. d. Red.: entfällt gem. BGBl. I Nr. 39/2009)

IV. BETRIEBSERGEBNIS

  1. Wertberichtigungen auf Forderungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken

  2. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und aus Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und für Kreditrisiken

  3. Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

  4. Erträge aus Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet werden, sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

  1. Außerordentliche Erträge
    darunter:
    Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken

  2. Außerordentliche Aufwendungen
    darunter:
    Zuweisungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken

  3. Außerordentliches Ergebnis (Zwischensumme aus Posten 15 und 16)

  4. Steuern vom Einkommen und Ertrag

  5. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 18 auszuweisen

VI. JAHRESÜBERSCHUSS/JAHRESFEHLBETRAG

  1. Rücklagenbewegung
    darunter:
    Dotierung der Haftrücklage
    Auflösung der Haftrücklage

VII. JAHRESGEWINN/JAHRESVERLUST

  1. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

VIII. BILANZGEWINN/BILANZVERLUST
Artikel 1

(Anm.: Zu den §§ 2, 3, 4, 9, 10, 11, 13, 15, 17, 20, 21, 21a bis 21g, 22, 22a bis 22q, 23, 24, 24a, 24b, 25, 26, 26a, 27, 29, 29a, 30, 39, 39a, 42, 44, 60, 61, 62, 63, 63a, 64, 65, 69, 69a, 69b, 70, 73, 74, 75, 77, 77a, 78, 79, 81, 83, 93a, 98, 99, 103, 103e, 105, Anlagen 1 und 2, BGBl Nr 532/1993)

Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl Nr L 177 vom 30.06.2006, S 1) und der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (ABl Nr L 177 vom 30.06.2006, S 201).