6 Die Vizebürgermeisterin oder der Vizebürgermeister
Vorbemerkungen
Zur Vertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, sowohl in ihrer Funktion als monokratisches Organ als auch als Vorsitzende bzw Vorsitzender des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes, sind die vom Gemeinderat gewählten Vizebürgermeisterinnen oder Vizebürgermeister (in Tirol Bürgermeister-Stellvertreterinnen und -Stellvertreter genannt) befugt. Sie unterstützten die Bürgermeisterin bzw den Bürgermeister als derer bzw dessen Stellvertreterin bzw Stellvertreter bei der Leitung der Gemeindeverwaltung und bei der Umsetzung von politischen Entscheidungen und Projekten.