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Dokument-ID: 1183057
3 Stolperfallen bei Sponsoringverträgen
Sponsoringverträge schließt die Gemeinde nicht in hoheitlicher Form ab, sondern im Rahmen ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeit.
Der Verhaltenskodex des öffentlichen Dienstes zur Korruptionsprävention, herausgegeben vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Sektion III Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovationbeschreiben beschreibt Sponsoring wie folgt: